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I&RDevelopment
I & R Development GbR
Findorffstraße 60 · 28215 Bremen
kontakt@i-r-dev.de · i-r-dev.de

Lizenz- & Nutzungsvertrag

über die Überlassung und Nutzung von Software

Lizenzgeber
I & R Development GbR
Ibrahim Hasan & Ram Mohamad
Findorffstraße 60, 28215 Bremen
kontakt@i-r-dev.de
Lizenznehmer
Firma / Name
vertreten durch
Straße, PLZ Ort
E-Mail

— schließen folgenden Lizenz- und Nutzungsvertrag:

§ 1Lizenzgegenstand

(1) Gegenstand ist die Software „Produktname" in der Version x.y nebst Dokumentation (nachfolgend „Software").

(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1). Eine bestimmte Eignung für Zwecke des Lizenznehmers, die über die Leistungsbeschreibung hinausgehen, wird nicht geschuldet.

§ 2Einräumung der Nutzungsrechte

(1) Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein einfaches / ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software ein.

(2) Umfang: zeitlich unbefristet / befristet auf …, räumlich weltweit / Deutschland, für bis zu X Nutzer/Installationen.

(3) Soweit nicht ausdrücklich eingeräumt, verbleiben alle Rechte beim Lizenzgeber. Eine Weitergabe, Vermietung oder Unterlizenzierung an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung in Textform zulässig.

§ 3Lizenzgebühr & Zahlung

(1) Die Vergütung beträgt einmalig 0.000,00 € bzw. laufend 00,00 € pro Monat/Jahr.

(2) Zahlungsziel 14 Tage nach Rechnungsstellung. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).

§ 4Lieferung, Überlassung & Quellcode

(1) Die Software wird als ausführbares Programm / SaaS-Zugang / Quellcode überlassen.

(2) Eine Überlassung des Quellcodes erfolgt nicht / ja, gemäß Anlage. Eine Quellcode-Hinterlegung (Escrow) kann gesondert vereinbart werden.

§ 5Pflichten & Beschränkungen des Lizenznehmers

Der Lizenznehmer wird Urheberrechtsvermerke nicht entfernen, die Software nicht über den vereinbarten Umfang hinaus nutzen und sie nicht dekompilieren, soweit dies nicht gesetzlich (§ 69e UrhG) erlaubt ist. Erforderliche Betriebs- und Drittkosten (Hosting, Domains, Lizenzen Dritter) trägt der Lizenznehmer.

§ 6Open-Source- & Drittkomponenten

Die Software kann quelloffene Komponenten enthalten, für die eigene Lizenzbedingungen gelten. Eine Übersicht stellt der Lizenzgeber auf Anfrage bereit. Diese Bedingungen gehen für die betreffenden Komponenten diesem Vertrag vor.

§ 7Gewährleistung

(1) Der Lizenzgeber gewährleistet die vereinbarte Beschaffenheit gemäß Anlage 1. Bei dauerhafter Überlassung beträgt die Verjährung für Mängelansprüche 12 Monate ab Überlassung.

(2) Der Lizenzgeber leistet Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (z. B. Update/Workaround). Eine bestimmte Verfügbarkeit (Uptime) wird nur bei gesondertem Wartungs-/SLA-Vertrag geschuldet.

§ 8Haftung

(1) Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die im Vertragsjahr gezahlte Lizenzgebühr.

§ 9Laufzeit & Kündigung

(1) Bei einmaliger Lizenz gilt der Vertrag unbefristet. Bei laufender Lizenz beträgt die Laufzeit 12 Monate und verlängert sich um jeweils 12 Monate, sofern nicht mit Frist von 3 Monaten gekündigt wird.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (insbesondere bei erheblichem Vertragsverstoß) bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 10Schlussbestimmungen

(1) Änderungen bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist — soweit zulässig — Bremen.

(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (salvatorische Klausel).

Ort, Datum

I & R Development GbR — Lizenzgeber

Ort, Datum

Lizenznehmer