Pflege, Updates und Support für die überlassene Software
— schließen folgenden Wartungs- und Supportvertrag:
Gegenstand ist die laufende Wartung, Pflege und der Support der Software „Produkt/Projekt", die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellt bzw. überlassen hat.
(1) Inklusive: Fehlerbehebung (Bugfixing), Sicherheits- und Kompatibilitäts-Updates, Pflege der eingesetzten Bibliotheken, kleinere Anpassungen, Überwachung des Betriebs sowie technischer Support per E-Mail und Telefon.
(2) Nicht inklusive (Abrechnung nach Aufwand): Neuentwicklungen und Erweiterungen, konzeptionelle Änderungen, Schulungen, Datenwiederherstellung sowie Fehler durch unsachgemäße Nutzung oder Eingriffe Dritter.
(3) Drittkosten (Hosting bei Netlify, Datenbank bei Supabase, Domains, Lizenzen) sind nicht Bestandteil der Pauschale und werden vom Auftraggeber getragen.
Servicezeiten: Mo–Fr, 9:00–17:00 Uhr (an Werktagen in Bremen, außer an gesetzlichen Feiertagen). Die Reaktionszeit bezeichnet die Zeit bis zur qualifizierten Rückmeldung innerhalb der Servicezeiten, nicht die Zeit bis zur endgültigen Lösung.
| Priorität | Auswirkung | Reaktionszeit |
|---|---|---|
| Kritisch | Produktivbetrieb steht still, keine Nutzung möglich | 4 Std. |
| Hoch | Wesentliche Funktion stark eingeschränkt, kein Workaround | 8 Std. |
| Mittel | Funktion eingeschränkt, Workaround vorhanden | 2 Werktage |
| Niedrig | Frage, kleiner Wunsch, kosmetischer Fehler | 5 Werktage |
(1) Die Wartungspauschale beträgt 00,00 € pro Monat / Jahr, zahlbar monatlich / jährlich im Voraus.
(2) Leistungen außerhalb der Pauschale (§ 2 Abs. 2) werden nach Aufwand zu 75,00 €/Std. berechnet, Einsätze außerhalb der Servicezeiten mit einem Zuschlag von 50 %.
(3) Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).
Der Auftraggeber meldet Störungen nachvollziehbar (Beschreibung, Zeitpunkt, Priorität) an support@i-r-dev.de, stellt erforderliche Zugänge bereit und benennt eine/n Ansprechpartner/in. Für regelmäßige Datensicherungen ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(1) Der Vertrag beginnt am TT.MM.2026 und läuft 12 Monate. Er verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die Jahresvergütung dieses Vertrages.
Erhält der Auftragnehmer im Rahmen des Supports Zugriff auf personenbezogene Daten, gilt der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).
Änderungen bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist — soweit zulässig — Bremen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (salvatorische Klausel).
Ort, Datum
Ort, Datum
⚖️ Muster ohne Gewähr — keine Rechtsberatung. Reaktionszeiten, Pauschale und Servicezeiten an Ihr Angebot anpassen. Vor Verwendung anwaltlich prüfen lassen.